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Ages! Forum Ahnenforschung allgemein Geburtsnachname oder angenommener Nachname  


 

Geburtsnachname oder angenommener Nachname

 
 
 
Beitrag18. Feb 2011, 23:52
wenn noch im vorigen Jahrhundert ein Kind vorehelich geboren wurde, erhielt es den Familien-/Nachnamen der Mutter. Wenn die Mutter später den Vater heiratete, wurde dem Kind häufig nachträglich der Nachname des Vaters übertragen. Unter welchem Namen wird das Kind in der Genealogie geführt?
Schöne Grüsse
hoschieicks
 
 
 

Re: Geburtsnachname oder angenommener Nachname

Beitrag19. Feb 2011, 05:28
Ich habe vielfach in den Nachfahrenlisten anderer Genealogen in vielen Teilen Europas geblättert und bin häufig auch auf voreheliche Geburten gestossen, wobei auch für frühere Jahrhunderte sehr oft nicht der Familienname der Mutter angegeben war. Das kann aber auch an unvollständigen Dokumentationen liegen.

Ahnenforschung für die Familie und für das, was mich sonst noch interessiert
Ich suche Informationen über Angehörige des 3.Brandenburgischen Jägerbataillons in Lübben/Spreewald (zwischen 1860 und 1870)
 
 
 

Re: Geburtsnachname oder angenommener Nachname

Beitrag22. Feb 2011, 14:56
Familiennamen können sich im Leben mehrfach ändern, die Änderung zu einem späteren oder Ehenachnamen der Mutter ist da keine Ausnahme. Sofern bekannt würde ich immer dazu raten, den Geburtsnamen einzugeben. Ich persönlich gebe dort, wo kein Geburtsname bekannt ist, den ältesten bekannten Namen im Klammern ein.
Site Admin
jcd
 
 
 

Re: Geburtsnachname oder angenommener Nachname

Beitrag24. Feb 2011, 15:34
Danke für die Antworten, aber sie helfen in meinem Fall nicht weiter bzw. gehen an meiner Frage etwas vorbei. Deshalb habe ich beim hiesigen Standesamt nachgefragt und sinngemäß folgende Auskunft erhalten:
Wenn einem Kind nachträglich der von seinem ursprünglichen Geburtsnamen abweichende Familienname der Eltern übertragen wird, geschieht dies rückwirkend ab seiner Geburt mit der Konsequenz, dass der ursprüngliche Geburtsname des Kindes geändert bzw. gelöscht wird.
Demnach ist das Kind unter seinem (neuen) Geburtsnamen zu führen.
Schöne Grüße!
hoschieicks
 
 
 

Re: Geburtsnachname oder angenommener Nachname

Beitrag24. Feb 2011, 18:14
Hmm... die nachträgliche rückwirkende Änderung ist ein Zweischneidiges Schwert. Zum einen führt diese natürlich nicht dazu, dass sich der Name auf älteren Dokumenten auf wundersame Weise ändern würde. Zum anderen dürften aber alle amtlichen Archive dahingehend abgeändert werden, dass das Kind unter dem ursprünglichen Nachnamen nicht (oder kaum) mehr auffindbar ist. Insofern wäre ich persönlich geneigt, den neuen Namen als Geburtsnamen einzutragen, und den ursprünglichen Namen als "weiteren Namen" einzugeben. Diesen Umstand sollte man aber auf jeden Fall als Notiz und/oder Quelle hinterlegen.
Site Admin
jcd
 
 
 
 
 
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