Re: von, zu, von und zu - was wann
20. Apr 2011, 22:56
Wenn zu einem Stichtag alle Personen, die bislang vor ihren Vornamen ein Adelsprädikat setzten, also zB. Graf oder Fürst, ab dann dieses Prädikat nur noch als Bestandteil in ihrem Nachnamen weiterführen konnten, was geschieht dann mit diesem Umstand in der Genealogie? Theoretisch müsste jede Aussage über Personen, die vor dem Stichtag verstorben sind oder die vor dem Stichtag endet, die alte Schreibweise darstellen. Aussagen , die nach dem Stchtag enden, müssten für alle am oder nach dem Stichtag lebenden Personen die neue Schreibweise angeben. und dann wirds ganz chaotisch:
Graf Max von Rotz hat vor dem Stichtag geheiratet und das war zu diesem Zeitpunkt seine korrekte Bezeichnung, Max Graf von Rotz hat nach dem Stichtag seine Nachkommen eintragen lassen, sich scheiden lassen oder noch eine weitere Ehe geschlossen, bevor er verschieden ist.
In meinem Genealogie-Programm gibt es aber nur eine Person mit folgenden Namensbestandteilen:
FIRSTNAMES: Max
LASTNAME: Rohr
und zur Speicherung der sonstigen Namensbestandteile noch
NPFX: Graf
SPFX: von
Und schon wird es problematisch, soll doch in NPFX der akademische Grad und der Titel gespeichert werden - wenn Graf Max also promoviert hat, würde NPFX=Dr.med. Graf enthalten.
Soweit die korrekte Erfassung (vor dem Stichtag) mit der Reihenfolge NPFX FIRSTNAMES SPFX LASTNAME
Damit lassen sich natürlich fast alle möglichen Kombinationen darstellen, aber wie erstelle ich eine zum Stichtag korrekte Kombination in meinen Listen / Diagrammen? Und welcher Stichtag ist gültig? Die Änderung des Namensrechtes ist ja nicht weltweit gleichzeitig erfolgt und die Bestimmungen waren wohl auch sehr unterschiedlich - wie man am Beispiel eines tschechischen Außenministers Karl Schwarzenberg sehen kann, dessen Vorfahren neben dem von auch den Titel eines Fürsten trugen.
Auch ist nicht in jedem Fall die Nationalität der Person klar und damit fraglich, wessen Recht anzuwenden ist.
Bleibt man daher vielleicht doch bei der alten Zusammenstellung von Namensbestandteilen, auch wenn dies nicht regelgerecht ist, um das Chaos nicht noch größer zu machen?
Für die Ehefrauen hat man ja auch den Mädchennamen beibehalten und nur (wohl auch wegen der Möglichkeit von Doppelnamen) eine zusätzliche Erfassung des Familiennamens unter Weitere Namen->Verheiratet eingeführt.
Mich würde dazu die Meinung anderer Ahnenforscher interessieren.