Das zeigt einmal mehr, dass die Erfassung der weiteren Namen ausgedehnt werden muss.
Neben dem "verh." treten auch andere Ereignisse auf, die zu einer Namensänderung ab einem bestimmten Zeitpunkt führen. Mit der Erfassung eines solchen Zeitpunktes könnte eine entspr. Aussage für die Anwesenden getroffen werden, die mit den Quellen übereinstimmt.
Ich habe mich bisher davor gedrückt, für die Personen einer Kirchengemeinde die Taufpaten zu erfassen, weil mir zwar Informationen über die Paten vorliegen, die aber immer nur den Namen zum Zeitpunkt der Taufe nennen. Jeder vermag sich vorzustellen, wie mühsam diese Zuordnung ohne weitere identifizierende Merkmale ist, wenn in einer Gemeinde mit zwanzigtausend Personen eigentlich alle miteinander verwandt sind, das ganze sich also auf sechs Familien zurückführen lässt. Entscheiden Sie doch mal, ob die Taufpatin Maria Zimmermann die geb. Schreiner ist, wenn sie zwar das Datum der Taufe kennen, das Datum der Heirat der Maria Zimmermann aber nicht. Es steht ja nicht einmal fest, ob der Pate aus der Gemeinde stammt, also seine daten erfasst sind.
Da hift auch die Personensuche nur beschränkt.
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