bei der Erfassung der Anwesenden bei Taufen und Hochzeiten sollte die Auswahl einer Person die Personen ausschliessen, die aufgrund ihrer Lebensdaten nicht anwesend gewesen sein können; auch kommen bei Taufen der Täufling und bei Hochzeiten das Brautpaar nicht als Zeugen/Paten in Frage.
In Umkehrung dieser Bedingung sollte eine Warnung generiert werden, wenn die Lebensdaten von Trauzeugen / Paten nicht zu den Hochzeiten / Kindesdaten passen.
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