im Laufe der Zeit sind mir Dinge aufgefallen, die ich hier fallweise beschreiben möchte. Das betrifft Abweichungen der Plausibilitätsprüfung als auch des produzierten GEDCOM-Files. Ich trenne die Fälle hier bewusst in Einzelbeiträge und nummeriere sie fallweise durch.
Wer etwas zufügt, möge bitte eine passende Fall-Nummer eintragen bzw. auf eine vorhandene referenzieren.
Für den Anfang habe ich 8 Fälle, bitte mit Reaktionen bis nach der Nummer 8 warten.
Für den Support bliebe bitte die Aufgabe eine Nummer in der Fehlerdatenbank [0000xxx] nachzutragen oder falls bekannt auf eine bekannte Nummer zu verweisen. Die Differenzen bzw. Ergänzungen zum GEDCOM-Standard wären zu diskutieren.
Gruß
Joachim
Fall 1: Die späte Beisetzung des August W.
Er kam im Januar 1945 ums Leben, wurde aber erst 1960 geborgen und beigesetzt.
Seine sterblichen Überreste wurden erst spät bei der Beräumung des abgebrannten und zerstörten Wohnhauses entdeckt ...
Problem: Die Plausibilitätsprüfung markiert das in Rot.
Diese Prüfung auf einen max. Abstand von Tod und Beisetzung (derzeit 1 Jahr) ist meiner Meinung nach überflüssig.
Eine Prüfung auf Beisetzungsdatum >= Todestag reicht aus.